Die aktuelle Situation fordert, neue Möglichkeiten zu finden die Prozesse an der Uni unter neuen Bedingungen stattfinden zu lassen. Davon sind auch Berufungskommissionen (BKs) betroffen.
Das sind Gremien, die einberufen werden sobald eine Professor*innen-Stelle besetzt werden soll. Neben Professor*innen, die die Mehrheit stellen, sind auch die restlichen Statusgruppen (wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, sonstige Mitarbeiter*innen und Studierende) vertreten. Diese wählen zunächst Bewerber*innen nach Muss-Kriterien (z.B. eine Mindestanzahl an Publikationen) und Soll-Kriterien (z.B. gute Lehrevaluation) aus. Dabei ist es die Regel, dass sich eine gute Lehre nur in den Soll-Kriterien wiederfindet. Anschließend wird anhand eines Forschungsvortrags über die aktuelle Forschung der Bewerber*innen, sowie einer Lehrprobe (die für alle Studierenden offen ist) die Eignung geprüft und anschließend ein*e Bewerber*in ausgewählt.
Die vorläufigen Regelungen der FU zu Berufungskommissionen ermöglichen eine Durchführung per Videokonferenz für die Kommission selber, das Vorstellungsgespräch und den Forschungsvortrag. Einzig ausgenommen ist die Lehrprobe. Diese wird durch ein schriftliches Lehrkonzept ersetzt.
In dieser Form sind die Regelungen unserer Meinung nach nicht akzeptabel. Der elementare Aspekt der Lehre, unter normalen Umständen schon unterrepräsentiert, wird noch weiter hinten angestellt und die Partizipation der Studierenden grob eingeschränkt. Ein schriftliches Lehrkonzept ist keine ausreichende Bewertungsgrundlage für die Eignung zur Lehre und gefährdet damit die Zukunft guter Lehre an unserem Fachbereich.